Meine AGB`s

I. Geltungsbereich 
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Auf-nahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Unterkunft. 
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Unterkunft ausdrücklich schriftlich anerkannt. 
II. Vertragsabschluß, -partner 
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung der Unterkunft ein Aufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) zustande.
2. Vertragspartner sind die Unterkunftvermittlerin Isa Steinbrecher und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Unterkunftvermittler gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Unterkunftvermittler eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. 
Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten. 
3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unterkunftvermittler. 
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 
1. Die betreffende Unterkunft ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Unterkunft nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Unterkunft zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Unterkunft gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. 
3. Die Unterkunftvermittlerin kann ihre Zustimmung zu einer vom Gast nach Vertrags-abschluss gewünschten Verringerung der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Unterkunft erhöht. 
4. Übernachtungsentgelt sind in Höhe von 50% sofort nach Zugang des per Mail mitgeteilten Zahlungslinkes ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Anreise werden die restlichen 50%, sowie alle vereinbarten Nebenkosten (Endreinigung, Strompauschale) fällig. Hierfür ist die vereinbarte Zahlungsmethode anzuwenden. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Unterkunftvermittlerin berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Unterkunftvermittlerin bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Unterkunftvermittlerin eine Mahngebühr von EUR 5,00 erheben. 
5. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Unterkunft aufrechnen.
IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung 
1. Die Unterkunft räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: 
a) Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat die Unterkunft Anspruch auf angemessene Entschädigung. 
b) Die Unterkunft hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungs-pauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Unterkunft kein Schaden oder an der Unterkunft entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist. 
c) Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der Unterkunft zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der Unterkunft ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Unterkunft durch anderweitige Verwendungen der Leistungen erwirbt. 
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Unterkunft oder die gebuchten Leistungen ohne dies der Unterkunft-vermittlerin rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. 
3. Hat die Unterkunft-vermittlerin dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Unterkunft keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beider Unterkunftvermittlerin. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

 

V. Rücktritt der gebuchten Unterkunft

1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist die Unterkunft ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der gebuchten Unterkunft vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Unterkunft-vermittlerin auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer IV Abs.3 nicht verzichtet.

2. Wird die vereinbarte gemäß Zahlungslink verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen der gesetzten Frist nicht geleistet, so ist die Unterkunft ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist die Unterkunft berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

• höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• die Unterkunft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

• die Unterkunftvermittlerin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Unterkunft in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Unterkunft zuzurechnen ist;

• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;

• ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;

• die Unterkunft von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögens-verhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche gefährdet erscheinen;

• der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

• ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.

4. Die Unterkunft hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. An- und Abreise

1. Die gebuchte Unterkunft steht dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

2. Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft bis um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Unterkunftvermittlerin über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Unterkunft bis 18:00 Uhr den Tagespreis in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100 % des vollen gültigen Preises. Dem Gast steht es frei, der Unterkunftvermittlerin nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Haftung und Verjährung

1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Unterkunft auftreten, wird sich die Unterkunftvermittlerin auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel der Unterkunftvermittlerin anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

2. Die Unterkunft haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens des Hotels und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

3. Für alle sonstigen Schäden, die nicht von der Ziffer VII Abs. 2 umfasst und die durch leicht fahrlässiges Verhalten der Unterkunft, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet die Unterkunft nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Unterkunft. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

5. Für eingebrachte Sachen haftet die Unterkunft dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu EUR 3.500. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) gibt es keine Haftung, da jede Unterkunft mit einem Sicherheitsschloss ausgestattet ist.

6. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Unterkunft. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet die Unterkunft nicht, soweit die Unterkunft, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Parkplatzes gegenüber der Unterkunftvermittlerin geltend gemacht werden.

7. Für Schadensersatzansprüche des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernisse genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per Telefax oder E-Mail.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Unterkunft.

3. Gerichtsstand ist – wenn der Vertragspartner der Unterkunft Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz der Unterkunft-vermittlerin. Sofern der Vertragspartner der Unterkunft keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Unterkunftvermittlerin. Die Unterkunft ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2022

 

 

 

 

 

 

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